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Benutzerordnung

1.Allgemeines

Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wald im Pinzgau. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Jedermann ist berechtigt, die Gemeindebibliothek im Rahmen dieser Benutzerordnung auf privatrechtlicher Grundlage zu benutzen. Für die Benutzung der Gemeindebibliothek ist eine Jahresgebühr (ausgenommen Gästeregelung) lt. Anhang zu entrichten.

 

2.Öffnungzeiten

Die Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek werden durch Aushang und Homepage bekanntgemacht.

 

3.Anmeldung/ Datenschutz

Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Der Benutzer erhält eine Lesernummer. Die Angaben zur Person werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit persönlicher Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person und der Nutzung seiner Daten im Rahmen der bibliothekarischen Arbeit. Die Zustimmung für die Erlaubnis zur Anfertigung von Fotos bestätigt der Benutzer ebenfalls mit seiner persönlichen Unterschrift. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich, der sich gleichzeitig schriftlich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren und sonstiger Forderungen verpflichtet. Bei juristischen Personen ist die Unterschrift eines vertretungsbefugten Organs erforderlich. Änderungen des Namens oder der Anschrift des Benutzers sind der Gemeindebibliothek mit amtlichen Nachweis unverzüglich mitzuteilen. Abmeldungen sind persönlich mitzuteilen, ansonsten werden die Daten des Benutzers, der 3 Jahre die Bibliothek nicht mehr besucht, gelöscht.

 

4.Ausleihe,Leihfrist,Rückgabe

Gegen Vorlage der Lesernummer können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt für Bücher und Spiele 4 Wochen. Für Spiele wird unabhängig von der Jahresgebühr eine Entleihgebühr lt. Anhang verrechnet. Für eine Verlängerung ist es nicht erforderlich die entlehnten Bücher und Spiele mitzubringen. Die Überschreitung der Leihfrist wird für weitere 4 Wochen toleriert. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Gemeindebibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

 

5.Behandlung der Medien, Haftung, Schadensersatz

Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenspflichtig. Es wird weiters auf die allgemeine Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen (Vervielfätigung von Medien) hingewiesen. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Gemeindebibliothek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Bei Beschädigungen von Medien bemisst sich der Schadenersatz nach den Kosten der Reparatur. Bei einem unbehebbaren Schaden oder bei Verlust ist der Neuwert bzw. der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

 

6.Verhalten in der Gemeindebibliothek, Hausrecht

Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Gemeindebibliothek beeinträchtigt werden. Rauchen, Essen und Trinken ist in der Gemeindebibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen in die Gemeindebibliothek nicht mitgebracht werden. Taschen, Überbekleidung (Mäntel u.dgl.) und Regenschirme sind während des Aufenthaltes in der Gemeindebibliothek in den dafür vorgesehenden Garderoben unterzubringen. Die Gemeindebibliothek übernimmt in den Räumlichkeiten der Gemeindebibliothek für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus der Garderobe abhandengekommen sind. Der/Die Leiter/ in der Gemeindebibliothek oder das von ihm/ihr beauftragte Gemeindebibliothekspersonal nimmt das Hausrecht wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

7.Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzerordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können von der Leitung der Gemeindebibliothek nach Rücksprache mit dem Bürgermeister dauernd oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden.

 

 

Anlage 1: Gebühren

Jahresgebühr Erwachsene, Senioren              12,00 Euro

Jahresgebühr Kinder, Jugendliche                     6,00 Euro

Entleihgebühr für Spiele/Stk.                     ist in der Jahresgebühr enthalten

Gebühr pro Medium für Gäste (max. 14 Tage)   2,50 Euro

 

 

Anlage 2: Öffnungszeiten

            Montag            15:00 - 18:00

            Freitag             08:30 - 11:30